Wegweiser für mögliche Kostenerstattung

Zur Ausübung der selbstständig erbrachten Heilkunde sind nach deutschem Recht nur Heilpraktiker und Ärzte berechtigt.

Private Krankenkassen sowie private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die heilkundliche Behandlung.

Unser Behandlungshonorar erheben wir nach den GebüH (Gebürenordnung für HeilpraktikerInnen Stand: September 2013). In der Regel richten wir uns nach den "Beihilfesätzen" des Landes bzw. des Bundes.

Einzelheiten, die Ihnen wichtig erscheinen, erfragen Sie bitte telefonisch bei der  Terminvergabe. Frau Hausbeck und Frau Walter informieren Sie gerne individuell hierüber.

Für mögliche Erstattungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse befragen Sie bitte Ihren zuständigen Berater bei Ihrer Krankenkasse.